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Unabhängigkeit vs. Abhängigkeit

Posted by Katharina Lang
Katharina Lang
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on Wednesday, 18 January 2012 in unabhängige Rechtsberatung Diakonie Flüchtlingsdienst

Wie bereits im Blogeintrag „Ein Meilenstein in Österreich – Rechtsberatung für (fast alle) AsylwerberInnen" von Ralf Niederhammer vom 12.10.2011 angeführt muss die Republik Österreich Rechtsberatung für Flüchtlinge anbieten. Auch der Diakonie Flüchtlingsdienst bekam gemeinsam mit der Volkshilfe als „ARGE Rechtsberatung" einen Teil des Auftrages zugesprochen.

Dies bedeutet, dass mittlerweile auch die „unabhängige Rechtsberatung Tirol" öffentliche Mittel erhält

Dabei stellt sich nun die wohl berechtigte Frage: Kann eine NGO unabhängig sein, trotz staatlicher Subventionen?

Ja, kann sie.

Die „unabhängige Rechtsberatung Tirol" begann im November 2009 , ohne staatliche Subventionen, Rechtsberatung für Flüchtlinge anzubieten. In den letzten zwei Jahren ist die unabhängige Rechtsberatung Tirol immer mehr gewachsen. Auch heute noch, wird die meiste Beratungsarbeit unentgeltlich geleistet da der öffentliche Auftrag bei weitem nicht alle Beratungsleistungen, welche im Asylverfahren notwendig sind und die wir auch anbieten, beinhaltet und abdeckt.

So wird beispielsweise im Asylverfahren nur die Beratung zweiter Instanz finanziert. Die Beratung in zweiter Instanz umfasst die Erstellung einer Beschwerde, Stellungnahme, Nachreichung von Dokumenten und die Vorbereitung zur Verhandlung am Asylgerichtshof.

Die unabhängige Rechtsberatung bietet allerdings schon seit längerem auch Beratung im erstinstanzlichen Verfahren (Vorbereitung zur Einvernahme beim Bundesasylamt, Begleitung zur Einvernahme, Verfassen von Stellungnahme für das Bundesasylamt, Nachreichung von Dokumente an die erste Instanz) an. Auch die Beratung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Stichwort Bleiberecht) wird nach wie vor ohne finanzielle Unterstützung angeboten.

Der Vertrag, welcher im Asylverfahren bereits am 1.10.2011 und im fremdenpolizeilichen Verfahren am 1.12.2011 in Kraft getreten ist, ist durchaus kritisch zu hinterfragen. Die geleisteten Subventionen decken nur annäherungsweise die erbrachten Dienstleistungen.

In Bezug auf die Unabhängigkeit muss klargestellt werden, dass weiterhin auch nicht subventionierte Leistungen von der "unabhängigen Rechtsberatung Tirol" angeboten werden wobei die Beratungseinheiten, wie bisher, im Sinne der KlientInnen zu gestalten sind.

Dahingehend bezieht sich die „Unabhängigkeit" auf die Inhalte von Beratungsgesprächen und die Beratungsstrategien welche angewandt werden. Auch auf die vielen unentgeltlich geleisteten Stunden der ehrenamtlichen RechtsberaterInnen, DolmetscherInnen und den MitarbeiterInnen die Länderinformationen recherchieren und Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit leisten.

Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung Tirol wird durch das Engagement ihrer MitarbeiterInnen gewährleistet sowie deren Überzeugung, dass Flüchtlinge ein uneingeschränktes Recht auf unabhängige Rechtsberatung besitzen.

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Guest Saturday, 19 May 2012