Plattform Rechtsberatung

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Wie eine unliebsame NGO zum Schweigen gebracht werden soll...

Posted by Andreas Karrer
Andreas Karrer
Andreas Karrer ist Sozialarbeiter und aktives Mitglied im "Verein zur Förderung
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on Friday, 03 February 2012
in Asyl

Der Verein "Purple Sheep" setzt sich seit 2010 für Menschen ein, welche in Österreich um Asyl (also um internationalen Schutz) ansuchen. Er schaut unserem Rechtsstaat über die Schulter, vor allem in Fremdenrechtsangelegenheiten und erinnert immer wieder an dessen Aufgabe, "Menschen vor Rechtsverletzungen und vor Unrecht zu schützen". (purplesheep.at)

"Die letztlich verhinderte Abschiebung einer georgischen Familie mit einem behinderten Kind hat für den Verein 'Purple Sheep' unangenehme Folgen. Zwei Polizisten klagen, weil sie beim Abschiebeversuch gefilmt wurden und die Aufnahmen später im Fernsehen zu sehen waren. Für den Verein könnte der Prozess das finanzielle Ende bedeuten, erklärte Karin Klaric von Purple Sheep." (derstandard.at)

Dass ein solcher Verein in Österreich bei weitem nicht nur Sympathien erntet liegt in der Natur der Sache. Verständlich also, dass so manche/r FremdenpolizistIn nicht gerade erfreut ist, wenn er/sie sich bei Amtshandlungen auf die Finger schauen lassen muss. Vor allem nicht, wenn es um eine menschenunwürdige Abschiebung geht.

FremdenpolizistInnen üben Staatsgewalt im Namen der BürgerInnen und im Auftrag der öffentlichen Sicherheit aus. Die Handlungen der Polizei müssen öffentlich gemacht werden dürfen, schließlich handeln PolizistInnen indirekt in unserem Namen.

Sollten die beiden klagenden Polizisten also Recht bekommen, so wäre dies ein weiterer Schlag ins Gesicht (ich denke hier an den "Tierschützerprozess"; es gab zwar Freisprüche, finanziell sind die Betroffenen jedoch ruiniert) für die Zivilgesellschaft, welche als natürliches Regulativ für eine Demokratie auftritt.

Es kann nicht sein, dass jemand, der/die sich für Asylsuchende einsetzt und die Einhaltung ihrer Rechte fordert, auf diese Weise kriminalisiert und mundtot gemacht werden soll!

Österreich entwickelt sich langsam aber sicher zum Polizeistaat. Wir müssen uns gegen solche Entwicklungen wehren. Dies ist unsere Pflicht als demokratiebewusste BürgerInnen eines (noch) Rechtsstaates!

„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
(Benjamin Franklin)

 

http://derstandard.at/1328162455372/Purple-Sheep-Bei-Abschiebung-gefilmt-Polizisten-klagen-Verein

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Unabhängigkeit vs. Abhängigkeit

Posted by Katharina Lang
Katharina Lang
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on Wednesday, 18 January 2012
in unabhängige Rechtsberatung Diakonie Flüchtlingsdienst

Wie bereits im Blogeintrag „Ein Meilenstein in Österreich – Rechtsberatung für (fast alle) AsylwerberInnen" von Ralf Niederhammer vom 12.10.2011 angeführt muss die Republik Österreich Rechtsberatung für Flüchtlinge anbieten. Auch der Diakonie Flüchtlingsdienst bekam gemeinsam mit der Volkshilfe als „ARGE Rechtsberatung" einen Teil des Auftrages zugesprochen.

Dies bedeutet, dass mittlerweile auch die „unabhängige Rechtsberatung Tirol" öffentliche Mittel erhält

Dabei stellt sich nun die wohl berechtigte Frage: Kann eine NGO unabhängig sein, trotz staatlicher Subventionen?

Ja, kann sie.

Die „unabhängige Rechtsberatung Tirol" begann im November 2009 , ohne staatliche Subventionen, Rechtsberatung für Flüchtlinge anzubieten. In den letzten zwei Jahren ist die unabhängige Rechtsberatung Tirol immer mehr gewachsen. Auch heute noch, wird die meiste Beratungsarbeit unentgeltlich geleistet da der öffentliche Auftrag bei weitem nicht alle Beratungsleistungen, welche im Asylverfahren notwendig sind und die wir auch anbieten, beinhaltet und abdeckt.

So wird beispielsweise im Asylverfahren nur die Beratung zweiter Instanz finanziert. Die Beratung in zweiter Instanz umfasst die Erstellung einer Beschwerde, Stellungnahme, Nachreichung von Dokumenten und die Vorbereitung zur Verhandlung am Asylgerichtshof.

Die unabhängige Rechtsberatung bietet allerdings schon seit längerem auch Beratung im erstinstanzlichen Verfahren (Vorbereitung zur Einvernahme beim Bundesasylamt, Begleitung zur Einvernahme, Verfassen von Stellungnahme für das Bundesasylamt, Nachreichung von Dokumente an die erste Instanz) an. Auch die Beratung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Stichwort Bleiberecht) wird nach wie vor ohne finanzielle Unterstützung angeboten.

Der Vertrag, welcher im Asylverfahren bereits am 1.10.2011 und im fremdenpolizeilichen Verfahren am 1.12.2011 in Kraft getreten ist, ist durchaus kritisch zu hinterfragen. Die geleisteten Subventionen decken nur annäherungsweise die erbrachten Dienstleistungen.

In Bezug auf die Unabhängigkeit muss klargestellt werden, dass weiterhin auch nicht subventionierte Leistungen von der "unabhängigen Rechtsberatung Tirol" angeboten werden wobei die Beratungseinheiten, wie bisher, im Sinne der KlientInnen zu gestalten sind.

Dahingehend bezieht sich die „Unabhängigkeit" auf die Inhalte von Beratungsgesprächen und die Beratungsstrategien welche angewandt werden. Auch auf die vielen unentgeltlich geleisteten Stunden der ehrenamtlichen RechtsberaterInnen, DolmetscherInnen und den MitarbeiterInnen die Länderinformationen recherchieren und Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit leisten.

Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung Tirol wird durch das Engagement ihrer MitarbeiterInnen gewährleistet sowie deren Überzeugung, dass Flüchtlinge ein uneingeschränktes Recht auf unabhängige Rechtsberatung besitzen.

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Asylhärten im Burgenland, derStandard.at, 16.12.2011

Posted by Ralf Niederhammer
Ralf Niederhammer
Ralf Niederhammer ist Rechtsberater und Einrichtungskoordinator bei der unabhäng
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on Saturday, 17 December 2011
in Unterbringung

Asylhärten im Burgenland

""Vielfach wegen geringster Vergehen" werde Asylwerbern vom Land die Grundversorgung - sprich Unterbringung und Verpflegung - gestrichen, sagte Klien. Doch Bescheide, die Grundlage für Berufungen sein können, würden ihnen meist nicht ausgestellt."

 

Wundert einen nicht. Die burgenländische Landesregierung setzt zudem voll und ganz auf das System "Wirtshaus". Es gibt nur mobile Betreuung. Die ehemaligen WirtInnen sind jedoch nicht für die Betreuung von Flüchtlingen ausgebildet.

Die Menschen sind in sehr kleinen, abgelegenen Ortschaften untergebracht. Keine Deutschkurse und auch sonst nicht viele Möglichkeiten sich zu beschäftigen.

Gasthäusern wird so die wirtschaftliche Existenz gesichert. Nur in Vorarlberg gibt es keine "Flüchtlingswirtshäuser".

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"Danke, ich bin nicht links"

Posted by Julia Kovacs
Julia Kovacs
Julia Kovacs ist Sozialarbeiterin und aktives Mitglied im "Verein zur Förderung
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on Friday, 16 December 2011
in PlattformRechtsberatung

Am Donnerstag fand der zweite Aktionstag der Initiative Bleiberecht zum Thema Wohnen ist ein Menschenrecht statt, diesmal vor dem Landesmuseum. Auch diesmal war die Plattform Rechtsberatung wieder vertreten und wir versuchten auf die Probleme unserer Mitmenschen aufmerksam zu machen.

Neben Leuten, welche einfach im schnellen Vorbeigehen einen Flyer entgegen nahmen, gab es auch viele interessierte PassantInnen. So entstanden interessante Gespräche mit Menschen unterschiedlichsten Alters und unterschiedlichster Herkunft. Neben diesen positiven Begegnungen gab es für mich dieses mal jedoch auch auffallend viele negative.

Zu den "Highlights" dieses Aktionstagen im Bezug auf negative Reaktionen fallen für mich Aussagen wie "Eine gute Lösung habt ihr da für die gefunden" (mit Blick auf das aufgebaute Zelt, in welchem sich ein klappriges Bett und ein kleiner Tisch mit Stuhl befanden), "Ich würde die sofort alle abschieben, vom Ersten bis zum Letzten", "Die bekommen doch eh alles in den Arsch geschoben". Ich bekam noch viele weitere ausländerInnenfeindliche Stammtischparolen zu hören, und meine Schlagfertigkeit lies mich gehörig im Stich. Ignorieren, zurückschimpfen, oder versuchen die Leute im vorbeigehen aufzuhalten um ein Gespräch mit Ihnen zu führen? Leider ist vor allem letzteres bei solchen Aktionen recht schwierig bis unmöglich.

Rassistische Meldungen auszuhalten ist dann wohl doch noch die einfachste Lösung, und gleichzeitig die schwerste.

"Hallo, wir machen eine Aktion zum Thema Wohnen ist ein Menschenrecht, darf ich Ihnen diesen Flyer mitgeben?" "Danke, ich bin nicht links."

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Von Wellen und sogenannten Illegalen...

Posted by Andreas Karrer
Andreas Karrer
Andreas Karrer ist Sozialarbeiter und aktives Mitglied im "Verein zur Förderung
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on Tuesday, 13 December 2011
in Asyl

In einer heutigen Presseaussendung des Innenministeriums (nachzulesen auf derstandard.at1) will Innenministerin Mikl-Leitner "rechtzeitig gegensteueren". Gemeint sind hier  "Wellen" von illegalen MigrantInnen, die anscheinend über die türkisch-griechische Grenze nach Europa kommen sollen. Genau dort sieht sie die "Wurzel des Übels".

"Mikl-Leitner verwies darauf, dass gerade im Asylbereich 'ein permanenter Anstieg illegaler Migration' verzeichnet werde."

Wohl ein weiterer Beitrag, der in der öffentlichen Wahernehmung verstärkt Begriffe wie Migration, Asyl und illegale MigrantInnen vermischt und eine Unterscheidung erschwert.

AsylwerberInnen sind Flüchtlinge, welche aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention2 internationalen Schutz vor Verfolgung. Diese Menschen hier indirekt als illegale MigrantInnen welche in "Wellen" regelrecht nach Europa hereinströmen, zu bezeichnen, verkennt ganz klar die Notwendigkeit und Pflicht, verfolgten und geflohenen Menschen Schutz und Hilfe zu gewähren!

!ASYLWERBERiNNEN SIND KEINE ILLEGALEN MIGRANTiNNEN!

Darüber hinaus wird wieder einmal versucht, Angst zu schüren vor einem "Problem", welches schlichtweg nicht existiert. Es gibt keine "Wellen" von Menschen, welche an die Außengrenze der EU prallen. Flüchtlinge sind keine homogene Gruppe und auch keine "Wellen", sondern jeder/jede einzelne trägt sein/ihr trauriges Schicksal. Hier wird bewusst mit überzeichneten Bildern gearbeitet.

Es wird weiter polarisiert. Stereotype über Menschen, welche in unserem Land fremd sind, werden aufrecht erhalten und gestärkt. Wir lehnen diese Stimmungsmache gegen unsere Mitmenschen klar ab!

Im internationalen Vergleich der Aufnahmeländer von Flüchtlingen liegen nichte etwa die reichen, westlichen Industrienationen an der Spitze. Nein. Es sind arme Länder, welche sich in unmittelbarer Nähe zu Krisenregionen befinden. Deutschland bildet hier die einzige Ausnahme.3

In Österreich wird aus einer Maus ein Elefant gemacht und erschwert so verfolgten Menschen in unserem Land die Möglichkeit auf Schutz vor Verfolgung. Die Asyldiskussion muss sachlich geführt werden. Hier geht es um Schicksale von Menschen, aus denen PolitikerInnen - gleich welcher Couleur - kein politisches Kapital schlagen sollen und dürfen!

 

1 http://derstandard.at/1323222937862/EU-Innenministerrat-Mikl-Leitner-Fruehwarnsystem-gegen-Wellen-illegaler-Migranten

2 http://www.unhcr.at/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.htm

3 http://www.unhcr.at/archiv/nachrichten/artikel/5c1dc4a833659a1cc988f0b115b0d3b8/weltfluechtlingsstatistik-2008-42-millionen-menschen-auf-der-fl-2.html?L=0

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Am Rande …

Posted by Markus Anderwald
Markus Anderwald
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on Tuesday, 13 December 2011
in Uncategorized
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"Wohnen ist Menschenrecht"

Posted by Andreas Karrer
Andreas Karrer
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on Friday, 09 December 2011
in PlattformRechtsberatung

... so lautet der Titel der dreiteiligen Aktion der Initiative Bleiberecht (www.initiative-bleiberecht.at) zum morgigen Tag der Menschenrechte. Wir, die Plattform Rechtsberatung, sind Teil dieser Initiative und waren Heute am ersten Aktionstag bei der Anna Säule neben anderen engagierten Menschen fleißig am Flyer verteilen.

Einige kleinere und einige größere Eindrücke des heutigen Abends:

Auf einem Podest vor dem Kaufhaus Tyrol steht ein blauer Pavilion auf dem ein großes, weißes Transparent angebracht ist. Im Pavilion befindet sich ein klappriges Bettchen mit einer alten Matraze und einigen anderen Utensilien. Emsige VerteilerInnen verteilen Informationsblätter an die vorbeigehenden PassantInnen. Im Hintergrund sind kurze Reden von engagierten Menschen durch einen - eigens dafür aufgestellten - Lautsprecher zu hören. Dazwischen ertönt eine alte Ziehharmonika, gespielt von einem Menschen der sich extra für diesen Anlass in Tiroler Tracht gekleidet hat.

Viele Menschen laufen an diesem Abend, der kalt und winterlich ist, an uns vorbei. Sie fotographieren, sie schieben Kinderwägen vor sich her, sie telefonieren und sie tragen ihre großen und kleinen Einkaufstaschen, welche vermutlich Weihnachtsgeschenke beinhalten. Sie lachen, sie diskutieren, sie erfreuen sich an der weihnachtlichen Stimmung. Ob sie sich ihrer glücklichen Situation bewusst sind?

Manche bemerken das Transparent, das dort am Pavillon hängt, wiederum andere beobachten teils fragend, teils amüsiert den Menschen in Tracht mit der Ziehharmonika. Was sie sich wohl in diesem Moment denken?

"Hallo, darf ich Ihnen diesen Flyer mitgeben?" ...

So mancheR wird durch diese Frage aus der Konzentration gerissen, ja fast aufgeweckt aus der von Reizen und Menschen überfluteten "besinnlichen" Weihnachtsstimmung. Mit fragendem Blick nimmt er/sie den quadratischen Zettel mit schwarzem Hintergrund und roten und weißen Buchstaben entgegen, um anschließend weiter sein/ihr Ziel zu verfolgen.

Viele nehmen den Flyer dankend entgegen. Eine Gruppe junger Burschen bleibt interessiert bei mir stehen. Sie fragen worum es denn hierbei gehe. Ich erkläre Ihnen kurz, dass viele Menschen in unserem Land aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft so gut wie keine Chance auf eine gute Wohnung haben. Sie danken für die Antwort und ich erahne eine gewisse Anteilnahme in ihrer Mimik.

Einige lehnen dankend ab, und geben dabei zu verstehen, dass sie italienisch sprechen. Doch davon lasse ich mich nicht  beeindrucken und ziehe unter den schwarzen herkömmlichen Flyern, einen kleinen bunten Flyer hervor, der die Informationen auf Italienisch bereit hält. "en italiano?" ... "Mille Gracie".

Andere Menschen wiederum lehnen dankend oder ignorierend ab und gehen weiter.

"Aber es ist ja keine Weihnachtsaktion die wir hier bewerben, keine Sorge, es geht nicht um 'minus 20 Prozent'..."

 

Die beiden weiteren Termine:

15.12.11 und 22.12.11 jeweils von 16:00 bis 19:00 vor dem Landesmuseum in der Museumstraße.

Wir freuen uns euch dort anzutreffen :)

 

 

 

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  • Katharina Lang
    Katharina Lang says #
    Forderungen der Initiative Ble...
    Wohnen ist ein Menschenrecht für alle Die Initiative Bleiberecht tritt ein für: o Ein bedürfnisgerechtes & qualitätsvol...

Zweimal Schubhaft

Posted by Carina Scheiber
Carina Scheiber
BA Carina Scheiber ist Rechtsberaterin im Bereich AsylG, Fremdenpolizeigesetz un
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on Wednesday, 07 December 2011
in Beratungsalltag

 

Gestern waren wir in der Schubhaft. Mit einem Dolmetscher und einer neuen Mitarbeiterin. Als wir gegen Abend die Bundespolizeidirektion Innsbruck betraten war es schon dunkel. Von einer Sicherheitskontrolle zur nächsten. Ein Polizist bringt uns schließlich in seinen Worten zum „Häftling“. Eine Haft für was genau?

Die Gründe für die Haft: Überschreitung einer konstruierte Demarkationslinie.

Der junge Mann aus einem ostafrikanischen Bürgerkriegsland wartete ein halbes Jahr in einem Flüchtlingslager in Italien ohne zu wissen ob sein Asylverfahren überhaupt zugelassen war. Er suchte nun in Österreich um Schutz an. 

Wir bekamen einen Beratungsraum. Nach einigen Minuten ist dann auch der „Häftling“ eingetreten. T-Shirt (kurze Ärmel, weiß und verschmutzt), knielange Hose und dazu Flip Flops. Wir waren gerade dabei unsere Winterjacke auszuziehen und sitzen im warmen Pullover da. Ich fragte ob er denn nichts zum Anziehen hat. Er sagte, dass sind die einzigen Kleidungsstücke seit Libyen. Ich machte die Polizisten auf diesen Umstand aufmerksam, da sie diesen offensichtlichen übersehen hatten. Diese entgegneten mir, sie hätten keinen Zugang zum Kleidungsschrank und normalerweise mache dies der Pfarrer. Mit Nachdruck vergewisserte ich mich, ob sie dies hoffentlich umgehend machen werden.

Heute war ich erneut in der Schubhaft um ihm Kleidung vorbei zu bringen. Er kam in denselben Klamotten die er schon seit Monaten trug. Er freute sich mich zu sehen und freute sich über die Zigaretten und die Kleidung. Der VMÖ (Verein Menschenrechte Österreich), dessen MitarbeiterInnen normalerweise neben dem katholischen Seelsorger für die Betreuung verantwortlich sind, erklärte mir, dass die Polizisten sehr wohl Zugang zum Kleidungsschrank haben. Als ich einen Polizisten traf, hat er mir gesagt, dass dies mit der Kleidungsbesorgung für den Mann erledigt sei. Dabei dachte ich mir, wäre es wirklich erledigt, dann hätte der Mann doch einen Pullover bzw. Socken an.

 

Trotz der neuerlichen Veränderung in Bezug auf unsere Arbeit durch die Fördermittel des BMI (die BMI geförderte Verschlechterung unserer Arbeitsqualität) hat es den Vorteil, dass solche unmenschlichen Behandlungen in Tirol und solche Mechanismen durchbrochen werden können.

 

Wir werden diese Missstände nun aktiv an die Öffentlichkeit bringen und das ist ein guter Antrieb!

 

 

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  • Andreas Karrer
    Andreas Karrer says #
    Zugang zur Schubhaft...
    Danke für deinen traurigen Bericht. Das zeigt umso mehr, wie wichtig dieser Zugang in die Schubhaft ist. Wo kein Kläger da kein Ri...

Große und kleine Willkür

Posted by Ralf Niederhammer
Ralf Niederhammer
Ralf Niederhammer ist Rechtsberater und Einrichtungskoordinator bei der unabhäng
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on Sunday, 04 December 2011
in Beratungsalltag

Neulich berichtete der Standard über das Schicksal von HauseigentümerInnen einer Gartenhaussiedlung mitten in Peking. Um eine Durchfahrtsstraße zu realisieren enteignete man einfach die HauseigentümerInnen und teilte ihnen mit, dass ihre rechtmäßig errichteten Häuser, in die sie viel Geld und Schweiß steckten, illegal errichtete Bauten seien. Die Betroffenen beriefen sich auf ihre Pachtverträge mit der Stadt. Nachdem sie auch noch persönlich bedroht wurden, fanden sich viele mit ihrem Schicksal ab.

Unglaublich. Aber wen wundert es? China ist trotz des steigenden Wohlstandes eine Diktatur. Dass Pachtverträge oder zwei Jahre zuvor durchgeführte behördliche Bauverfahren von heute auf morgen ihre Gültigkeit verlieren mag zum Schlagwort Diktatur passen.

 

Was ist jedoch in den Asylgerichtshof und danach in die BH Innsbruck Land sowie in die Sicherheitsdirektion gefahren, dass sie zwei KlientInnen von mir abgeschoben haben??

Er befand sich seit 2004 in Österreich, hatte auch Familie hier. Trennte sich und fand eine neue Liebe mit einer sehr netten Frau. Die letzten drei Jahren lebten sie friedlich und gut integriert in einer kleinen Tiroler Gemeinde. Sie lernten beide Deutsch, haben immer wieder gemeinnützig (= 3 € Stundenlohn) gearbeitet. Hatten viele österreichische Bekanntschaften und Freunde. Konnten beide Arbeitszusagen vorweisen etc.

Es folgte eine abweisende Entscheidung des Asylgerichtshofes. Ihr langer Aufenthalt wurde von der zuständigen Richterin nicht gewürdigt. Ihr aufrechtes Familienleben (ja, Art. 8 EMRK schützt auch unverheiratete Paare) und der Umstand, dass die Kinder des Mannes in Österreich bleiben dürfen, wurde nicht berücksichtigt. Die Richterin begründete dies damit, dass der jeweils andere abgeschoben würde. Die Richterin ignorierte mit dieser Entscheidung die laufende Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes und verletzte mit brutaler Klarheit die EMRK.

Es folgte der Versuch auf lokaler Ebene die eigentlich zustehende Aufenthaltsbewilligung (mittlerweile heißt sie Rot-Weiß-Rot Karte Plus gemäß § 41a Abs. 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) zu erlangen.

Ich war zuversichtlich und teilte meine Zuversicht auch meinen KlientInnen mit. Warum??

In den letzten Monaten wurden ähnlich gelagerte Fälle trotz einer kurz zuvor ergangen abweisenden Entscheidung des Asylgerichtshofes von der BH Innsbruck positiv entschieden. Diese Familien erhielten die Rot-Weiß-Rot Karte. Ihre Aufenthaltsdauer in Österreich war sogar kürzer als die meiner beiden KlientInnen.

Ich verließ mich, aus meiner Sicht berechtigt, auf die Entscheidungspraxis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck der letzten Monate. Auch die Sicherheitsdirektion zeigte in den letzten Monaten ein, mich schon stutzig machendes, humanitäres Gesicht.

Und dann das!!!!!

Der Antrag wurde "zurückgewiesen" (er wurde zwar inhaltlich geprüft aber nicht "abgewiesen"- dieser Umstand macht die Entscheidung bereits mangelhaft). Die BH Innsbruck argumentierte ähnlich wie bei Lamin Jaiteh. Die Berufungsentscheidung des Innenministeriums werden die beiden nicht mehr in Österreich erleben. Die Entscheidung des Innenministeriums kann ich mir jedoch bereits ausmalen....

 

Die Abschiebung dieser zwei voll integrierten ÖsterreichInnen geht im Grunde auf die Rechnung des Asylgerichtshofes. Glück hat die/derjenige welcheR einen Richtersenat erhält, der sich an geltendes Recht und an die VfGH-Rechtssprechung hält.

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und die Sicherheitsdirektion für Tirol tragen jedoch Mitverantwortung. Sie hätten die Möglichkeit derartige rechtswidrige Entscheidungen zu korrigieren.

Volle Verantwortung tragen die Tiroler Behörden jedoch für die nun herrschende völlige Rechtsunsicherheit aufgrund den in den letzten Monaten ergangenen unterschiedlichen Entscheidungen bei gleichem Sachverhalt.

Österreich ist nicht China. Österreich ist weit weg von der Willkür einer Diktatur. Willkürliche Entscheidungen gibt es jedoch auch hier. Und diese scheint sich vom Innenministerium über die Sicherheitsdirektionen bis zu den Bezirkshauptmannschaften zu ziehen.

 

 

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Die Bedeutung von Mozartkugeln und Schnitzel im österreichischen Asylverfahren

Posted by Katharina Lang
Katharina Lang
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on Friday, 02 December 2011
in Beratungsalltag

Wie wir unlängst erfahren haben gibt es einen Richtersenat am Asylgerichtshof Wien,
der sich für die Erhaltung der österreichischen Tradition und Kultur einsetzt.


AsylwerberInnen welche zur öffentlichen Verhandlung beim Asylgerichtshof in Wien geladen werden müssen neuerdings auch spezifische Fragen zu Österreich beantworten:


-    Wie heißt der österreichische Bundespräsident?
-    Wie viele Bundesländer hat Österreich und wie heißen diese?
-    Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt?
-    Typische Speisen Österreichs?
     o    Schnitzel
     o    Mozartkugeln
     o    Wie werden Schnitzel zubereitet?

 

Kurios? Ja!
Schließlich handelt es sich beim Asylverfahren nicht um ein Staatsbürgerschaftsverfahren!

 

Rechtlicher Hintergrund:

AsylwerberInnen welche in erster Instanz einen negativen Asylbescheid erhalten haben können anschließend eine Beschwerde an den Asylgerichtshof richten. Der Asylgerichtshof kann im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung AsylwerberInnen nochmals zu deren Fluchtgründen befragen.


Der Asylgerichtshof hat auch über die Integrationsfähigkeit bzw. –willigkeit von AsylwerberInnen zu entscheiden. Insofern der Richtersenat entscheidet, dass AsylwerberInnen ausreichend integriert sind, kann unter Spruchpunkt III entschieden werden, dass die Ausweisung auf Dauer unzulässig ist. Dabei wird üblicherweise der Fokus auf folgende Fragen gerichtet:


Liegt ein schützenswertes Privat- bzw. Familienleben laut Art. 8 EMRK vor?
Wie gut sprechen die AsylwerberInnen bereits Deutsch? Haben sie im Laufe des Asylverfahrens gearbeitet? Liegen ausreichend Unterstützungsbriefe von engen Freunden vor? Gibt es viele Freunde, Bekannte oder Verwandte? Können sich die Menschen selber erhalten?

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"Sprachlosigkeit, Machtlosigkeit, Ohnmacht"

Posted by Katharina Lang
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on Saturday, 22 October 2011
in Beratungsalltag

Ich treffe diesen Klienten, welcher sich seit fast 10 Jahren in Östereich aufhält, nun schon zum vierten Mal. Eigentlich hat bereits ein Arbeitskollege seinen Fall übernommen.

Es ist ein ganz gewöhnlicher Beratungsabend. Es ist bereits nach 19:00 und es warten immer noch drei Personen auf eine Beratung. Der Kopf brummt mir bereits. Eigentlich müssten wir die Beratungen bereits beendet haben und die wartenden KlientInnen auf unseren nächsten Öffnungstag verweisen. Schließlich steht ja auf dem selbstbemalten Schild vor unserer Kellertür, dass die Beratungsstelle nur von 17:00 bis 19:00 geöffnet hat.

Christopher (Name geändert) wartet bereits seit über einer Stunde auf mich. Bereits als er zur Tür rein kam hat er ohne Aufforderung gleich verstanden. Heute ist wieder viel los. Er hat mir dann per Handzeichen gedeutet, dass er sich im Wartebereich auf einen Stuhl setzen wird und hat mir zugerufen: „Kein Problem ich warte!“

Nachdem ich mein Beratungsgespräch abgeschlossen und den Klienten verabschiedet hatte kam Christopher gleich zum Beratungstisch. Er setzte sich neben mich und zog eine große Mappe aus seiner Tasche. Ohne etwas zu sagen breitete er alle Dokumente auf dem Tisch aus, legte die Tasche auf den Boden und schaute mich fragend an. Christopher möchte gerne eine Rot-weiß-Rot Karte plus beantragen. Jedoch kann er dies (zumindest jetzt noch) nicht, da sein jahreslanges Verfahren fehlerhaft von der obersten Instanz im Asylverfahren beendet wurde.

Ich habe Christopher bereits erklärt, dass wir jetzt leider wieder einmal nur warten können. Er schaut mich an, zeigt auf jedes Dokument welches er auf dem Tisch aufgelegt hat und sagt ein, zwei Sätze dazu. Christopher spricht fließend Deutsch. Er hat mir bereits alles gezeigt. Dennoch betrachte ich nochmals alle Dokumente mit ihm: Deutschkurszertifikate, Arbeitszusagen, Bestätigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten, Briefe von Freunden und Verwandten uvm. Christopher würde eigentlich alle Voraussetzungen für eine Rot-weiß-Rot Karte plus erfüllen.

Christopher ist ein großer, muskulöser Mann und dennoch wirkt er sehr schwach, sein äußeres Erscheinungsbild hat sich seit dem Erhalt des negativen Bescheides verändert. Sein Gang ist schleppend, der Blick meist auf den Boden gerichtet, seine Hände wirken schwer und sein Gesicht emotionslos.
Er fragt mich abermals; "Katharina was kann ich tun. Ich kann es nicht verstehen. Warum darf ich keinen Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung stellen. Ich erfülle doch alle Voraussetzungen. Ich möchte Sicherheit, ich möchte arbeiten, ich möchte zur Ruhe kommen. Ich bin müde. Es geht mir nicht gut."

Ich versuche seinen Blicken auszuweichen, es fällt mir keine Antwort ein, keine Möglichkeit diesen Sachverhalt nochmal zu erklären. Ich verspüre Machtlosigkeit, Wut und Zorn. Es gibt keine Erklärung. Es gibt keinen Satz der Christopher helfen oder ihn aufheitern könnte. Es gibt nur die Möglichkeit des Wartens. Ich bin sprachlos, gefangen in der Ohnmacht nicht helfen zu können …

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Ein Meilenstein in Österreich- Rechtsberatung für (fast alle) AsylwerberInnen

Posted by Ralf Niederhammer
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on Wednesday, 12 October 2011
in Asyl

 

Die Regierung hat reagiert. Für die Reaktion war jedoch ein VfGH Erkenntnis sowie das Ende der Umsetzungsfrist für die dafür geltende EU Richtlinie (Verfahrensrichtlinie (2005/85/EG)) notwendig.

Seit 1. Oktober gibt es nun also kostenlose Rechtsberatung für das Verfahren vor dem Asylgerichtshof.

Für Österreich tatsächlich ein Meilenstein!? Bis dato gab es nämlich bloß eine massiv unterfinanzierte Rechtsberatung bei den Bundesasylämtern. Output dieser Rechtsberatung waren Formalbeschwerden, bei denen, auch aufgrund der fehlenden DolmetscherInnen, in keinster Weise auf die konkreten Umstände der Flucht eingegangen werden konnte bzw. wurde.

Weniger eine Kritik an den dort agierenden RechtsberaterInnen sondern an der Unterfinanzierung und den widrigen Arbeitsbedingungen.

Andere Einrichtungen die Rechtsberatung für AsylwerberInnen anboten (etwa die unabhängige Rechtsberatung Tirol, andere Einrichtungen des Diakonie Flüchtlingsdienstes sowie der Caritas und der Volkshilfe) finanzierten sich über private Spenden und Mittel der jeweiligen Bundesländer.

Man würde also annehmen, dass ab dem 1. Oktober jedeR AsylwerberIn in Österreich Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand hat. Leider nein.

JedeR AsylwerberIn die nach dem 1. Oktober 2011 einen negativen Bescheid des Bundesasylamtes erhält, bekommt von Amts wegen eineN RechtsberaterIn zugewiesen.

Die tausenden "Altfälle", die bereits seit Jahren auf eine Entscheidung des Asylgerichtshofes warten bekommen diesen Rechtsbeistand nicht von Amts wegen. Für sie hat man sich etwas besonderes einfallen lassen:

Alle Altfälle, müssen zwischen dem 01. Oktober und 31. Oktober 2011 einen Antrag auf Beigebung eineR RechtsberaterIn stellen. Der eher formlose Antrag ist nicht das Problem.

Kritisiert werden sollte zum einen die kurze Frist für die Antragstellung und zum anderen die fehlende Information der Betroffenen.

In Tirol, wo die unabhängige Rechtsberatung in guten Kontakt mit den zahlreichen Flüchtlingsheimen steht, war es möglich, mit den unzähligen KlientInnen den Antrag auszufüllen und diese rechtzeitig einzubringen.

In vielen anderen Bundesländern, wo AsylwerberInnen abgeschlossen in Pensionen untergebracht sind und recht selten eineN RechtsberaterIn zu Gesicht bekommen, kann man davon ausgehen, dass ihnen diese Information über die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung, nicht zugänglich gemacht wird.

Die Folge ist, dass tausende AsylwerberInnen, die einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung haben, durch das Netz fallen. Für die Republik bedeutet das natürlich eine enorme Kostenersparnis und einfacher durchzuführende Verfahren vor dem Asylgerichtshof.

Denn eine Verhandlung, mit KlientInnen die über ihre Rechte kaum informiert wurden, relevante Dokumente nicht vorlegten (mangels Wissen über deren Relevanz) und auch kein Rechtsbeistand während der Verhandlung die Rechte des Vertretenen wahrnehmen kann, ist deutlich einfacher (meist zum Nachteil des/der KlientIn) durchzuführen.

Für die nun verantwortlichen, regierungsunabhängigen Organisationen (Diakonie Flüchtlingsdienst, Volkshilfe- der Verein Menschenrechte wird vom Autor nicht zu dieser Kategorie gezählt) bedeutet diese Änderung im Asylgesetz zwar, dass nun nach Jahren wieder öffentliche Gelder für unabhängige Rechtsberatung zur Verfügung stehen- also eine Kernforderung von uns erfüllt wurde (Rechtsberatung ist Aufgabe des Staates)- jedoch mit dem bitteren Beigeschmack, dass auch dieses mal bei weitem zu wenige Mittel zur Verfügung stehen.

Es hat was von: "Friss oder stirb"

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